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    Halteverbotszone in Berlin

    Halteverbotszone: beim Berlin-Umzug quasi Pflicht

    Gerade in Berlin gilt: Umziehen bedeutet auch Halteverbotszonen einrichten. Doch ganz allgemein ist die Einrichtung von Halteverbotszonen bei Umzügen oft sinnvoll. Denn mit ihrer Hilfe lassen sich Tragewege der Transporte kurz halten, Freiräume zum Be- und Entladen sichern und Unfälle vermeiden. So sparen Sie jede Menge Zeit, Kraft, Nerven und Geld. Als professionelles Umzugsunternehmen sorgen wir dafür, dass – wenn sinnvoll – rechtzeitig Halteverbotszonen von angemessener Länge bei der je zuständigen Behörde beantragt sowie eingerichtet und auch wieder aufgehoben werden. Ob es sich nun um einen Berlin-Umzug oder einen sonstigen Umzug dreht, auf uns ist Verlass. Als Service bieten wir das Einrichten von Halteverbotszonen übrigens auch für Filmdrehs und Ähnliches an.

    Halteverbotszonen bei Entrümpelung

    Eine Halteverbotszone einzurichten ist bei Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen in Berlin und den umliegenden Städten, wie wir sie als Full-Service-Umzugsunternehmen aus Berlin oft durchführen, zumeist anzuraten – und dies nicht nur, wenn ein Containerservice beauftragt ist. Auch hier gilt natürlich: Wir haben diesen Aspekt von Anfang an im Blick und sorgen zeit- sowie sachgerecht für das Beantragen, Einrichten und Aufheben von Halteverbotszonen, inkl. Kommunikation mit dem Amt und Schildertransport. Halteverbotszonen Berlin und Co. – Vorlaufzeiten und Behördenzuständigkeiten beachten Beim Einrichten von Halteverbotszonen sind vor allem die hier anfallenden Vorlaufzeiten zu beachten. Dabei muss man sich fragen welche Behörde im konkreten Fall nun zuständig ist. Zeitlich ist dabei ungefähr von ein bis drei Wochen Vorlauf auszugehen. Dies kommt daher, dass die Behörden in Berlin und anderswo für gewöhnlich 3 bis 14 Tage zur Bearbeitung des Antrags benötigen. Hinzu kommt, dass Halteverbotszonen 3 Tage vor dem Gültigwerden einzurichten sind. Was die Zuständigkeit betrifft: Hier muss man sich für jede Stadt bzw. Gemeinde oder jedes Stadtviertel informieren. Für Halteverbotszonen in Berlin gilt: Beinah jeder Stadtteil verfügt über sein eigenes zuständiges Polizei-Kommissariat. Und dieses wiederum ist für das Einrichten einer Halteverbotszone die zuständige Genehmigungsstelle Pflicht. Unser Vorteil: Wir von AGL Umzug wissen aus unserer Arbeitsroutine in Berlin und Umgebung wer unsere Ansprechpartner sind – und können durch unsere guten Kontakte auch bei kurzfristig anfallendem Bedarf (zum Beispiel im Falle eines überraschenden Umzugs) für Sie noch Halteverbotszonen einrichten, auch wenn es eigentlich hierfür schon zu spät ist.

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